Gedenkdienst

Der Einsatz von Teilnehmer/innen des Gedenkdienstes erfolgt in einer der zahlreichen  Holocaust-Gedenkstätten auf der ganzen Welt. Der Tätigkeitsbereich besteht hauptsächlich aus der Planung und Organisation von Führungen durch die Gedenkstätten und Vorträgen an Universitäten und Schulen, sowie aus der Durchführung und Dokumentation von Interviews mit Zeitzeuginnen und -zeugen, sodass deren Erfahrungen nie vergessen werden.

Die intensive Auseinandersetzung ermöglicht es den Teilnehmenden, tiefgreifende Einblicke in diese komplexe Materie zu gewinnen und, zur gleichen Zeit, erlaubt es ihm/ihr, einen persönlichen Beitrag zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus zu leisten. Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit.

Beim Gedenkdienst kann der Einsatz im In- und Ausland stattfinden. Die Einsatzstellen beim Friedens- und Sozialdienstes liegen ausschließlich im Ausland. Die Rahmenbedingungen des Gedenkdienstes und des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland entsprechen sinngemäß, bis auf die Ausnahmen im Abschnitt 4 des FreiwG, jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

Hier finden Sie eine Auflistung aller Einsatzstellen weltweit.

Welche Leistungen erhalten die Teilnehmer/-innen?

Gesetzliche Mindestanforderungen

Bevor Sie ins Ausland gehen, sollten Sie mit der jeweiligen Trägerorganisation abklären, ob Ihre Erwartungen mit dem Einsatz übereinstimmen und welche Pflichten und Rechte Sie haben. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Mindestanforderungen:

  • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Beitragszahlung (Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung)
  • Im Krankheitsfall stehen aus der Krankenversicherung Sachleistungen zu
  • Keine Arbeitslosenversicherung, aber Rahmenfristerstreckung durch Freiwilliges Sozialjahr
  • Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
  • Taschengeld in Höhe von mindestens 10% und maximal 100% der Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
  • Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung werden von den Einsatzstellen unterschiedlich gehandhabt (keine rechtliche Verpflichtung)
  • Persönliche Ansprechperson in der Einsatzstelle
  • Pädagogische Betreuung und Begleitung durch pädagogisch geschulte Kräfte im Ausmaß von mindestens 150 Stunden
  • Freistellung im Ausmaß von rund 2 Tagen/Monat unter Fortzahlung des Taschengeldes. Darüber hinaus kann eine Freistellung aus wichtigen persönlichen Gründen gewährt werden.
  • Teilnehmende dürfen nicht länger als 34 Wochenstunden tätig sein
  • Ausstellung eines Zertifikates nach Abschluss des Einsatzes
  • Erforderlichenfalls eine Zusatzkrankenversicherung und eine Auslandsreiseversicherung

Trägerorganisationen für Gedenkdienste

Name (Titel) Adresse Kontakt Website
Österreichischer Auslandsdienst
Österreichischer Auslandsdienst
Hutterweg 6
6020
Innsbruck

Andreas Maislinger

+43 664 1008361
Website
Gedenkdienst – Verein für historisch-politische Bildungsarbeit und internationalen Dialog
Verein Gedenkdienst
Verein für historisch-politische Bildungsarbeit und internationalen Dialog
Margaretenstraße 166
1050
Wien

Nikolina Franjkic

+43 1 5810490
Website