Friedensdienst
Mit Inkrafttreten des neuen Auslandfreiwilligendienstes werden die unterschiedlichen Strukturen der bestehenden Auslandsdienste, also des Friedens-, Gedenk- und Sozialdienstes im Ausland, unter dem Dach des Freiwilligengesetzes zusammengeführt. Neben wesentlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Verbesserung der sozialen Absicherung von Freiwilligendiensten führt die Zusammenlegung der Regelungen im Freiwilligengesetz zu spürbaren Verwaltungsvereinfachungen, zudem bringt das Gesetz gleiche Rahmenbedingungen für teilnehmende Frauen und Männer.
Da es sich bei den besonderen Formen des freiwilligen Engagements um Ausbildungsverhältnisse handelt sind für die Teilnehmenden mindestens 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen. Spezielle Ziele des Friedensdienstes im Ausland sind Beiträge zur Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten eines Landes.
Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können nach Vollendung des 17. Lebensjahres –bei besonderer Eignung nach Vollendung des 16. Lebensjahres– einmalig einen Friedensdienst bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren. Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auch auf die Familienbeihilfe. Personen, die ein 10 Monate dauerndes Freiwilliges Auslandsjahr abgeleistet haben, werden bis zur Vollendung ihres 28. Lebensjahres nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen.
Geeignete Einsatzstellen des Friedensdienstes im Ausland, und zwar Einrichtungen zur Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten werden vom/von der Bundesminister/in für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt. Der Friedensdienst kann nur an Einsatzstellen im Ausland abgeleistet werden.
Mögliche Einsatzbereiche sind: Bildungs- und Aufklärungsarbeit, wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen, Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur.
Ein Friedensdienst dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten und kann grundsätzlich jeder Zeit begonnen werden. Aus praktischen Gründen, insbesondere um an den Turnus von Fachhochschulen und Universitäten anzuknüpfen, hat sich ein Beginn des Friedensdienstes mit September eingebürgert. Genauere Informationen und Abweichungen vom üblichen Turnus erhalten Sie bei den Trägerorganisationen.
Personen, die sich für einen Friedensdienst im Ausland interessieren, wenden sich direkt an den anerkannten Träger oder an die Fachreferentin/den Fachreferenten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Suchen Sie Ihre gewünschte Einsatzstelle hier.
Welche Leistungen erhalten die Teilnehmer/-innen?

Gesetzliche Mindestanforderungen
Bevor Sie ins Ausland gehen, sollten Sie mit der jeweiligen Trägerorganisation abklären, ob Ihre Erwartungen mit dem Einsatz übereinstimmen und welche Pflichten und Rechte Sie haben. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Mindestanforderungen:
- Sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Beitragszahlung (Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung)
- Im Krankheitsfall stehen aus der Krankenversicherung Sachleistungen zu
- Keine Arbeitslosenversicherung, aber Rahmenfristerstreckung durch Freiwilliges Sozialjahr
- Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- Taschengeld in Höhe von mindestens 10% und maximal 100% der Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
- Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung werden von den Einsatzstellen unterschiedlich gehandhabt (keine rechtliche Verpflichtung)
- Persönliche Ansprechperson in der Einsatzstelle
- Pädagogische Betreuung und Begleitung durch pädagogisch geschulte Kräfte im Ausmaß von mindestens 150 Stunden
- Freistellung im Ausmaß von rund 2 Tagen/Monat unter Fortzahlung des Taschengeldes. Darüber hinaus kann eine Freistellung aus wichtigen persönlichen Gründen gewährt werden.
- Teilnehmende dürfen nicht länger als 34 Wochenstunden tätig sein
- Ausstellung eines Zertifikates nach Abschluss des Einsatzes
- Erforderlichenfalls eine Zusatzkrankenversicherung und eine Auslandsreiseversicherung
Trägerorganisationen für Friedensdienst im Ausland
Name (Titel) | Adresse | Kontakt | Website |
---|---|---|---|
Internationale Freiwilligeneinsätze CÖ gGmbH |
Internationale Freiwilligeneinsätze CÖ gGmbH
Caritascenter
Bahnhofstraße 9, 2. OG
6850
Dornbirn
|
|
Website |
Österreichischer Auslandsdienst |
Österreichischer Auslandsdienst
Hutterweg 6
6020
Innsbruck
|
|
Website |