ÖRD Bezirkstelle ZELL am ZILLER
Ziele:
1.2. Der Verband ist eine Hilfssorganisation und ein Sanitätsdienst, er erstreckt seinen Wirkungsbereich auf den politischen Bezirk SCHWAZ in Tirol und Teile von Salzburg , unter Einhaltung der ges. Bestimmungen. Die Bezirkstelle hat seinen Sitz in Zell am Ziller, Tirol 1.3. Im Falle eines außerordentlichen Notstandes oder Elementarereignisses können Hilfsaktionen auch über die Grenzen der Republik Österreich und der Europäischen Union hinaus durchgeführt werden. Die ÖRD Bezirkstelle hat Rechtspersönlichkeit und ist eine Körperschaft privaten Rechtes.
Aufgabenbereich:
ÖRD § 3 Erreichung des Zweckes : 3.1. Der Zweck wird durch die angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht. 3.2. Als ideelle Mittel dienen : a) Die Anerkennung der gesamten Artikel der Genfer Konvention. b) Die freiwillige Hilfstätigkeit auf allen Gebieten des Gesundheits- und Sozialwesen, der Wohlfahrt und des Sanitätsdienstes. c) Schaffung und Erhaltung eines, aus sorgsam ausgebildeten Mitgliedern bestehenden Erste Hilfe und Katastrophenhilfsdienstes , Einsatz bei öffentlichen Notständen und bei Naturereignissen. d) Schaffung Erhaltung und Führung aller Einrichtungen eines Sanitätsdienstes unter Benützung aller technischen Hilfsmittel einschließlich besonderer Sanitätsdienst. Errichtung und Erhaltung von Sanitätswachen. e) Ausbildung der Mitglieder und der Bevölkerung zur Verhütung von Unfällen und in der fachgerechten Leistung der Ersten Hilfe und Hilfeleistung im Rahmen des Zivilschutzes, des Katastrophen-, Nachbarschafts- und Haushaltshilfe, einschließlich der erforderlichen körperlichen Ausbildung durch Sport und geistige Weiterbildung. f) Ausbildung und Schulung von Betriebssanitätern, sowie Betreuung der Sanitätseinrichtungen an Arbeitsstätten. g) Herstellung und Herausgabe, sowie Verlegung von dazu geeigneten Publikationen, Druckschriften, Veröffentlichungen und Plakaten, die über das verkörperte Interesse nicht hinausgehen, unpolitisch und unparteiisch sind. h) Herstellung von Filmen und Lichtbildern, sowie Durchführung von Vorträgen, Veranstaltungen usw., die dem ÖRD in seiner Hilfstätigkeit unterstützen und fördern. i) Durchführung von Erhebungen, Sammlungen und Verwerten von statistischen Material. j) Mitwirkung in der umfassenden Landesverteidigung, beim Zivildienst, beim Katastrophenhilfsdienst und Selbstschutz, beim Hilfs- und Gesundheitsdienst, einschließlich der Beratung, sowie deren Förderung in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Verwaltungsdienststellen beim Hilfswesen k) Durchführung von Kinderhilfsaktionen l) Pflege der Beziehung zu allen Hilfsorganisationen. m) Errichtung von Untergliederungen. n) Durchführung aller von den Bundes und Landesvorständen beschlossenen
Zielgruppen:
Alle hilfebedürftigen Menschen, ohne Unterschied auf Geschlecht, Nationalität, Religion. Tierschutz nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen