NEUSTART – Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit
Ziele:
Hilfe für straffällig gewordene Menschen und Opfer von Straftaten; Integration mittels sozialarbeiterischen Maßnahmen, wie z.B. Beratung, Betreuung, Krisenintervention, Konfliktbereinigung/Schadensgutmachung, Prävention; Straffälligenhilfe in den Bereichen Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe, Wohn- und Kriseneinrichtungen sowie Tatausgleich.
Aufgabenbereich:
Bewährungshilfe: Aufbau einer Betreuungsbeziehung zu Klientinnen und Klienten; Unterstützung bei der Sicherung von Wohung, Arbeit, Lebensunterhalt und Entwicklung eines sozialen Verantwortungsbewusstseins; Einzelbetreuung in Form langfristiger Beziehungsarbeit; Kurzzeitbetreuung; familienorientierte Betreuung; Krisenintervention; Problemorientierte Gruppenarbeit; Vermittlung von gemeinnützigen Leistungen, Schulungen und Kursen; Beratung und Vermittlung hinsichtlich Wohnung, Arbeit, Existenzsicherung, Schulden, Krankheit etc.; In Wien: Tatausgleich: Vermittlung des Tatausgleichs in Jugend- und Erwachsenenstrafsachen, Konfliktschlichtung zwischen Täterin oder Täter und Opfer mit dem Ziel einer Wiederherstellung des Rechtsfriedens (Täter-Opfer-Ausgleich). Haftentlassenenhilfe: Minimierung bzw. Reduzierung der Negativfolgen von Inhaftierung – Unterstützung und Hilfe bei der Realisierung eines deliktfreien und gesellschaftlich möglichst integrierten Lebens; Wohn- und Kriseneinrichtungen: Schaffung und Betrieb von betreuten Wohn- und Kriseneinrichtungen.
Zielgruppen:
Bewährungshilfe: Straffällig gewordene Jugendliche und Erwachsene, die “bedingt” verurteilt wurden, “bedingt” aus der Haft entlassen wurden, eines Delikts beschuldigt wurden oder Jugendliche, deren Verfahren vorläufig eingestellt wurden und die vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft Bewährungshilfe angeordnet bekommen haben; Tatausgleich: Beschuldigte und Geschädigte aus Straftaten im unteren und mittleren Kriminalitätsbereich, keine Schwerkriminalität, organisierte Kriminalität, Suchtgiftdelikte und Bagatellstraftaten (Ladendiebstahl, Fahrlässigkeitskriminalität, etc.); Haftentlassenenhilfe: Die Haftentlassenenhilfe ist für alle Personen, für die nach der Haftentlassung durch das Gericht keine Bewährungshilfe angeordnet wurde.; Wohn- und Kriseneinrichtungen: Die Wohneinrichtungen sind für die Klienten der Bewährungshilfe und der Haftentlassenenhilfe vorgesehen. In enger Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe wird für die Klienten ein spezifisches Wohnprogramm angeboten.