Mit diesen ab 9.6.2020 gültigen Empfehlungen für Länder, Bezirksverwaltungsbehörden und Träger von Alten- und Pflegeheimen sollen weitere Lockerungen für Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen – wie für die gesamte Bevölkerung Österreichs – herbeigeführt werden. Ehrenamtliche und freiwillige Besuchsdienste sind unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen möglich.
Im Vordergrund steht das Ziel, die Gesundheit der Bewohnerinnen/Bewohner in all ihren Aspekten zu sichern und den Fokus von körperlicher Gesundheit wieder vermehrt auf das Zusammenspiel von physischen, seelischen und körperlichen Faktoren für das Wohlergehen und die Gesundheit von Menschen zu lenken.
Grundsätzlich gelten für Bewohnerinnen/Bewohner von Alten- und Pflegeheimen die gleichen Empfehlungen und Vorschriften wie für die gesamte Bevölkerung. In Alten-/Pflegeheimen geht es nun darum, Angebote schrittweise wieder an den Alltag anzupassen. Dies soll unter Einhaltung präventiver Maßnahmen und der allgemein gültiger Hygienepläne geschehen. Anbei die entsprechenden Empfehlungen: siehe pdf