Anerkennungsfonds
Zur besonderen Anerkennung und Aufwertung von Freiwilligenengagement wurde mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) ein Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement eingerichtet. Dieses Instrument eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren. Aus dem Fonds können unter Berücksichtigung der Richtlinien finanzielle Zuwendungen für Aktivitäten und Initiativen, die zur Entwicklung oder tatsächlichen Durchführung von innovativen Maßnahmen, besonderen Aktivitäten oder Initiativen zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in Österreich beitragen, erfolgen. Finanzielle Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement werden nach Maßgabe der Fondsmittel in Form von Geldleistungen gewährt.
Ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds ist beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einzubringen. Zuwendungen erhalten können natürliche- oder juristische Personen. Natürliche Personen können bei Vorliegen aller im Gesetz festgeschriebenen Voraussetzungen Zuwendungen in der Höhe von maximal € 1.000.- erhalten. Für Organisationen beläuft sich die Summe auf maximal € 15.000.-. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ziel des Anerkennungsfonds ist es, das hohe Niveau des freiwilligen Engagements in Österreich aufrechtzuerhalten.
Neuerung aufgrund COVID: Der Nationalrat hat am 28.4.2020 eine Änderung des Freiwilligengesetzes beschlossen. Demnach soll der bestehende Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement auch Anwendung auf Maßnahmen/Aktivitäten/Initiativen/Beiträge finden, die von Freiwilligenorganisationen und Trägern von Freiwilligendiensten gemäß Freiwilligengesetz zur Bewältigung der Covid19-Krise geleistet wurden oder als Unterstützung infolge covidbedingter Ausgaben zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeiten bzw. zur Verhinderung der Einstellung ihrer Tätigkeiten mangels finanzieller Mittel, insbesondere auch für das Freiwillige Sozialjahr, dienen. Diese Maßnahme trägt massiv zur Stützung und Sicherung des Freiwilligenengagements in dieser Krisensituation bei. Durch die einmalige Mitteldotierung in Höhe von € 600.000.– aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds unterstützt und stärkt die öffentliche Hand dieses unverzichtbare Freiwilligenengagement. Die Behandlung dieses Gesetzesbeschlusses im Bundesrat, der 2. Kammer des Parlaments, ist für 7.5.2020 vorgesehen. Die Gesetzesänderung tritt danach, nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. In der Folge wird dann für diese gesonderte Unterstützungsmöglichkeit aus dem Anerkennungsfonds ein Antragsformular auf www.freiwilligenweb.at zur Verfügung stehen.
Verfahren auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement sind beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Grundsatzabteilung für Senior/inn/en-, Bevölkerungs- und Freiwilligenpolitik, Stubenring 1, A-1010 Wien, mittels Antragsformular “Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement” (siehe unten) unter Anschluss der dort angeführten erforderlichen Begründungen und Nachweise einzubringen. Die Anträge sind gebührenfrei und an kein weiteres Formerfordernis gebunden. Die Entscheidung über einen Antrag um Gewährung einer Zuwendung obliegt dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Gewährung von Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds
Verfahren
Anträge sind mittels Antragsformular und unter Anschluss der dort angeführten erforderlichen Begründungen und Nachweise einzubringen. Die Anträge sind gebührenfrei und an kein weiteres Formerfordernis gebunden. Die Entscheidung über einen Antrag obliegt dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Finanzierung des Anerkennungsfonds
Der Fonds gilt abgabenrechtlich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Mittel des Fonds werden insbesondere aufgebracht durch:
- Zuwendungen, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse
- Zinsen und sonstige Erträgnisse des Fondsvermögens
Nützliche Formulare
Wenn Sie Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds beantragen möchten und die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und übermitteln es an die Abt. V/A/6, Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konumentenschutz, Stubenring 1, A-1010 Wien oder per E-Mail: va6@sozialministerium.at.
Finanzielle Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds
Antrag
Der durch das Freiwilligengesetz eingeführte Anerkennungsfonds eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren.
Richtlinie für Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds
Richtlinie
Der durch das Freiwilligengesetz eingeführte Anerkennungsfonds eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren.
Flyer 3,3 Millionen Menschen helfen aus dem Anerkennungsfonds
Flyer
Der durch das Freiwilligengesetz eingeführte Anerkennungsfonds eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren.